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Zollvorschriften Kroatien

E-Reisemagazin 
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Zollvorschriften

Zollvorschriften der Republik Kroatien stimmen sind den Standards der EU-Länder angepasst.

Fremdwährungen und Schecks dürfen bis zu einem Betrag von 5,420 Euro (40 000 kn; 1 Euro = 7,38 kn) unbegrenzt frei ein- und ausgeführt werden; höherer Betrag muss gemeldet sein; die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 15 000 Kn beschränkt, für größere Beträge ist eine Sondergenehmigung der Kroatischen Nationalbank erforderlich. Wertvolle Berufs- und technische Ausstattung muss bei der Einreise deklariert werden.

Haustiere in Begleitung des Besitzers müssen ein entsprechendes internationales Impfzeugnis mit dem Nachweis über die Tollwutimpfung besitzen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Reise erfolgt sein und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.

Mehrwertsteuer (PDV) in Kroatien beträgt 22%.

Für in Kroatien gekaufte Ware kann die Mehrwertsteuer mittels Formular "Porezni ček" (Tax cheque) rück erstattet werden, falls die einzelne Rechnung höher als 500,00 Kuna ist.

Weitere Infos: Zollbehörde der Republik Kroatien (Tel.: 0800 1222, 01 6102 333);

Web: www.carina.hr

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